Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 10 RI 235/04 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.01.2006 - L 10 RI 235/04 (https://dejure.org/2006,104808)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - L 10 RI 235/04 (https://dejure.org/2006,104808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,104808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90
Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 10 RI 235/04
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1991, Az.: 13/5 RJ 73/90, SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10, vom 19. November 1997, Az.: 5 RJ 16/97, SozR 3-2600 § 44 Nr. 10 und vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 36/01 R ) ist ein Fehlen der Wegefähigkeit generell anzunehmen, wenn der Versicherte aufgrund der bei ihm bestehenden Gesundheitsstörungen - auch unter Verwendung von Hilfsmitteln - nicht in der Lage ist, täglich viermal eine Wegstrecke von mehr als 500 m in weniger als 20 Minuten zu Fuß zurückzulegen und täglich zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen. - BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R
Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 10 RI 235/04
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…vgl. Urteile vom 17. Dezember 1991, Az.: 13/5 RJ 73/90, SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10, vom 19. November 1997, Az.: 5 RJ 16/97, SozR 3-2600 § 44 Nr. 10 und vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 36/01 R ) ist ein Fehlen der Wegefähigkeit generell anzunehmen, wenn der Versicherte aufgrund der bei ihm bestehenden Gesundheitsstörungen - auch unter Verwendung von Hilfsmitteln - nicht in der Lage ist, täglich viermal eine Wegstrecke von mehr als 500 m in weniger als 20 Minuten zu Fuß zurückzulegen und täglich zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen. - BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 16/97
Angebot berufsfördernder Leistungen durch den Rentenversicherungsträger
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 10 RI 235/04
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1991, Az.: 13/5 RJ 73/90, SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10, vom 19. November 1997, Az.: 5 RJ 16/97, SozR 3-2600 § 44 Nr. 10 und vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 36/01 R ) ist ein Fehlen der Wegefähigkeit generell anzunehmen, wenn der Versicherte aufgrund der bei ihm bestehenden Gesundheitsstörungen - auch unter Verwendung von Hilfsmitteln - nicht in der Lage ist, täglich viermal eine Wegstrecke von mehr als 500 m in weniger als 20 Minuten zu Fuß zurückzulegen und täglich zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen. - BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89
Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 10 RI 235/04
Dies setzt nach dem von der Rechtsprechung entwickelten Mehrstufenschema voraus, dass der Versicherte auch in der gegenüber seinem bisherigen Beruf nächstniedrigeren Stufe der Arbeiterberufe nicht mehr zumutbar arbeiten kann (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 1990, Aktenzeichen 5 RI 46/89, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).